Update DiGA-Verzeichnis

Published by Axel Boese on

Das Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen, kurz DiGAs, ist nicht nur mit einem neuen Filtersystem ausgestattet worden, es wurde auch immer länger. Das Verzeichnis enthält 9 bereits verschreibungsfähige Anwendungen. Weitere 45 Anträge wurden zugelassen, wobei 27 davon zur vorläufigen Erprobung und 18 zur dauerhaften Aufnahme angenommen worden sind.

InnoMed Mitglieder als DiGA-Entwickler.

Zwei unserer Vereinsmitglieder befinden sich im Zulassungsprozess. Zum einen celloon GmbH mit ihrer Cardio-Health-App „TELVAD“, zum anderen die HASOMED GmbH mit ihrem Therapiesystem in der neurologischen Rehabilitation „RehaCom“.

Kategorien der digitalen Gesundheitsanwendungen

Momentan kann man im DiGA-Verzeichnis die Kategorien „Hormone und Stoffwechsel“, „Muskel, Knochen und Gelenke“, „Nervensystem“, „Ohren“ und „Psyche“ unterscheiden. Auswählen kann man außerdem, ob die App Zusatzgeräte, Zuzahlungen oder vertragsärztliche Leistungen benötigt.

Vom Antrag zur Aufnahme

Will man seine Anwendungen ins DiGa-Verzeichnis bringen muss man zunächst ein Benutzerkonto für das Fast-Track-Verfahren anlegen. Die Bewertungszeit für das BfArM beträgt drei Monate. Dabei wird die App von ihrer Benutzerfreundlichkeit bis hin zum Datenschutz geprüft. Falls die App noch nicht genügend Versorgungsnachweise erbringen, aber sonst alle Anforderungen wie Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Interoperabilität Datenschutz und Datensicherheit erfüllen kann, kann sie vorläufig ins Verzeichnis aufgenommen werden. In einer Erpobungsphase von 12 Monaten, in seltenen Ausnahmen auch 2 Jahren, müssen die Antragstellenden mit vergleichenden Studien die positiven Versorgungseffekte ihrer Anwendung nachweisen. Wenn dies gelingt, wird die DiGA dauerhaft ins Verzeichnis aufgenommen.

Von der Verschreibung zur Anwendung

Bei einem Arzttermin, der vor Ort oder telemedizinisch stattfinden kann, findet die Diagnose statt. Aufgrund dieser kann der Arzt dann ein Rezept ausstellen. Dieses wird dann zur Krankenkasse geschenkt und erhält zumeist einen Code zum Freischalten oder Zugangsdaten zurück, mit denen man sich kostenfrei einloggen kann. Einige Apps bieten auch an, einen geeigneten Behandelnden für ihre Nutzer herauszusuchen. Wichtig für die Krankenkassen ist der Diagnosenachweis. Welche Krankenkassen die Kosten der Apps übernehmen haben die Entwickler meist schon auf ihren Websites zusammengefasst.

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