Die EU-Kommission hat eine Presseerklärung zur De-minimis-Verordnung sowie zur DAWI-De-minimis-Verordnung veröffentlicht. Beide Verordnungen werden am 1. Januar 2024 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2030 gelten. Eine Änderung betrifft die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro.
Zur Presseerklärung der EU-Kommission
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